-- Anzeige --

Zeiterfassungspflicht: Ausnahmen möglich

05.12.2022 10:00 Uhr | Lesezeit: 1 min
Arbeitszeiterfassung
Bei der Pflicht zur Zeiterfassung gibt es Ausnahmen
© Foto: picture alliance/PCS Systemtechnik/dpa

Eine Aufzeichnung muss nicht zwingend in elektronischer Form erfolgen. Es reichen auch handschriftliche Aufzeichnungen.

-- Anzeige --

Der Deutsche Führungskräfteverband ULA begrüßt, dass bestimmte Arbeitnehmergruppen nach nationalem Recht von der Verpflichtung zur Zeiterfassung ausgenommen werden können. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seiner nun vorgelegten Begründung der Entscheidung vom 13. September klargestellt.

"Aus Sicht des Deutschen Führungskräfteverbands betrifft dies eindeutig die leitenden Angestellten wegen der konkreten Herausnahme aus dem Arbeitszeitgesetz. Der Gesetzgeber ist nun in der Pflicht, dies zur Klarstellung bezüglich der Zeiterfassungsverpflichtung aus dem Arbeitsschutzgesetz noch gesetzlich zu regeln. Wichtig ist, hierbei dem Urteil Rechnung zu tragen und nicht wie so oft nationale Verschärfungen von EU-Vorgaben durch die Hintertür vorzunehmen", mahnt ULA-Präsident Roland Angst.

Auch die Arbeitszeitsouveränität bei außertariflichen Angestellten sei weiterhin möglich. Diese müssen ihre Arbeitszeit lediglich aufzeichnen. "Alles andere hätte überrascht. Damit ist Vertrauensarbeitszeit weiterhin möglich. Alle Arbeitnehmer über einen Kamm zu scheren, ohne Funktion und Art der Arbeit zu berücksichtigen, wäre weltfremd gewesen", erklärt Angst.

"Das höchste deutsche Gericht für Arbeitsrecht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt", so Führungskräftepräsident Angst weiter. "Eine Aufzeichnung muss nicht zwingend in elektronischer Form erfolgen. Es reichen auch handschriftliche Aufzeichnungen." Ferner könne die Durchführung der Zeiterfassung vom Arbeitgeber auf die Arbeitnehmer übertragen werden. Eine Selbstaufzeichnung durch die Mitarbeiter erfülle damit die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts.

Das könnte Sie auch interessieren

>>> Grundsatzurteil: In Deutschland besteht Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

>>> Spediteure kritisieren EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

>>> Umfrage: 71 Prozent für die Erfassung der Arbeitszeit

-- Anzeige --
-- Anzeige --

Kennen Sie schon unseren VerkehrsRundschau Newsletter-Service?

Immer Werktags bekommen Sie aktuelle Nachrichten aus der Transport- und Logistikbranche kostenfrei in Ihr E-Mail-Postfach. Den VR-Newsletter hier gratis abonnieren.


HASHTAG


#Arbeitsrecht

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.