Hannover. Das Verwaltungsgericht Hannover hat Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag als unbegründet abgewiesen. Der Beitrag verstoße nicht gegen das Grundgesetz, entschied das Gericht Ende Oktober. Die Kammer orientierte sich nach eigenen Angaben an von Verfassungsgerichten in Bayern und Rheinland-Pfalz sowie anderen Verwaltungsgerichten gefällten Entscheidungen (Aktenzeichen: 7 A 6504/13 und 7 A 6514/13). Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Berufung an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zugelassen. Diese wollen die 14 Kläger – darunter die Drogeriekette Rossmann und der Hörgerätehersteller Kind – wahrscheinlich auch einlegen. Sie halten den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig.
Die Richter befanden, bei dem Rundfunkbeitrag handele es sich um keine Steuer, die in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes falle, sondern um eine nicht-steuerliche Abgabe, die von den Ländern eingeführt werden dürfe. Auch verstoße der Beitrag weder gegen das Grundrecht auf Informationsfreiheit noch gegen den Gleichheitssatz. (dpa/ag)