Das vereinfachte Verfahren für die Gründung einer GmbH bringt Vorteile. Es kann aber auch zu Komplikationen führen, wie eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm zeigt. Ein Gründungsgesellschafter einer GmbH sollte Geschäftsführer werden. Er wollte das Musterprotokoll allerdings um den Zusatz „Ich bin einzelvertretungsberechtigt" ergänzen.
Zusatz darf nicht mißverständlich sein
Das Gericht hielt dies für unzulässig, weil irreführend: Bei nur einem Geschäftsführer sei ohnehin klar, dass dieser vertretungsberechtigt sei. Bei mehreren Geschäftsführern gelte von Gesetzes wegen, dass sie nur gemeinsam die Gesellschaft vertreten könnten. Der Rechtsverkehr könne den Zusatz jedoch so verstehen, dass der Gründungsgeschäftsführer auch in diesem Fall einzelvertretungsberechtigt sein soll.
Oberlandesgericht Hamm
Beschluss vom 14. April 2011
Aktenzeichen: I-15 Wx 499/10