München. Verrutscht eine Ladung, weil der Fahrer ein Ausweichmanöver fahren muss, handelt es sich um eine Rettungshandlung und die Kaskoversicherung muss für den Schaden aufkommen. Das entschied das Oberlandesgericht München.
In dem dort verhandelten Fall hatte der Fahrer eines LKW die Ladung mit Stangen und Spanngurten vorschriftsgemäß gegen Verrutschen gesichert. Um einen Unfall zu vermeiden, musste er aber einem anderen Fahrzeug ausweichen und dabei stark bremsen. Die rutschende Ladung beschädigte den LKW. Die Kaskoversicherung weigerte sich jedoch, dafür aufzukommen. Der Schaden sei bei betriebsgemäßem Gebrauch entstanden und dieser sei in den Allgemeinen Bedingungen für KFZ-Versicherungen (AKB) ausgeschlossen, so das Argument der Versicherungsgesellschaft.
Das Gericht sah dies anders: Das Fahrmanöver sei eine Rettungshandlung gewesen. Diese falle unter den Versicherungsschutz. Die Versicherung musste deshalb zahlen. (ctw)
Urteil vom 29.05.2013
Aktenzeichen 7 U 4096/12