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Urteil: Unternehmen kann Auflösung des Betriebsrat verlangen

03.02.2020 16:30 Uhr
Richterhammer, Urteil, Gerichtsentscheidung
In dem Fall sah der Richter Anhaltspunkte dafür, dass der Betriebsrat seine gesetzlichen Pflichten grob verletzt hat
© Foto: Andrea Warnecke/dpa/picturel-alliance

Auf Antrag des Arbeitgebers und von mehr als einem Viertel der Arbeitnehmer hat das Arbeitsgericht Solingen einen 13-köpfigen Betriebsrat aufgelöst, weil er seine gesetzlichen Pflichten grob verletzt habe.

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Solingen. Nimmt sich der Betriebsrat zu viele Freiheiten heraus, kann er von Gerichts wegen aufgelöst werden. So geschehen beim Leichtmetallfelgen-Hersteller Borbet aus Solingen: Auf Antrag der Arbeitgeber und von mehr als einem Viertel der Belegschaft hat die erste Kammer des Arbeitsgerichts Solingen den 13-köpfigen Betriebsrat aufgelöst.

Zur Überzeugung des Gerichts hatte der Betriebsrat seine gesetzlichen Pflichten grob dadurch verletzt, dass er die Zusammenarbeit mit der Personalleitung verweigerte, unzutreffende Aussagen über die Arbeitgeberin anderen Arbeitnehmern gegenüber tätigte und in teilweise rechtsmissbräuchlicher Art und Weise gerichtliche Verfahren gegen die Arbeitgeberin einleitete, ohne zuvor mit ihr verhandelt zu haben.

Nach Auffassung der Richter könne unter diesen Umständen auch in Zukunft eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeberin nicht erwartet werden. Gegen die Entscheidung steht dem Betriebsrat das Rechtsmittel der Beschwerde zum Landesarbeitsgericht Düsseldorf zu. (sk)

Beschluss vom 04.10.2019
Aktenzeichen: 1 BV/27/18

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