Ein Unfall auf dem Weg zur Wohnung, um dort Arbeitsschlüssel und Arbeitsunterlagen abzuholen, kann als Arbeitsunfall anerkannt werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Eine Frau hatte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung einen Unfall, wo sie vor ihrem Arbeitsbeginn wichtige Schlüssel und Unterlagen für ihren Job holen wollte. Wenige Kilometer vor ihrem Wohnort wurde die Klägerin frühmorgens bei einem Autounfall schwer verletzt, hieß es.
Eine Berufsgenossenschaft und die Vorinstanzen hatten eine Anerkennung als Arbeitsunfall abgelehnt. Das BSG entschied nun aber nach einer Revision der Klägerin, dass es sich um einen versicherten Betriebsweg handeln könne, wenn sie auf Anweisung ihres Arbeitgebers Arbeitsschlüssel und -unterlagen abholen wollte. Auch ohne solche Anweisung sei die Fahrt versichert, wenn die abzuholenden Unterlagen unentbehrlich für ihre Arbeit sind. Das Landessozialgericht muss nach der erfolgreichen Revision der Frau jetzt klären, ob das der Fall war.