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Urteil: Unfall auf Heimweg nach Ausflug kann Arbeitsunfall sein

27.09.2024 08:13 Uhr | Lesezeit: 2 min
Nahaufnahme von einem Richterhammer als Symbolbild für ein Gerichtsurteil
Der Heimweg nach einem Ausflug kann unter Umständen ein versicherter Betriebsweg sein, entschied das BSG
© Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann

Eine Frau fährt nach einem Ausflug nach Hause, um Schlüssel und Unterlagen für die Arbeit abzuholen und hat einen Unfall – was laut Bundessozialgericht als Arbeitsunfall zählen kann.

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Ein Unfall auf dem Weg zur Wohnung, um dort Arbeitsschlüssel und Arbeitsunterlagen abzuholen, kann als Arbeitsunfall anerkannt werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Eine Frau hatte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung einen Unfall, wo sie vor ihrem Arbeitsbeginn wichtige Schlüssel und Unterlagen für ihren Job holen wollte. Wenige Kilometer vor ihrem Wohnort wurde die Klägerin frühmorgens bei einem Autounfall schwer verletzt, hieß es.

Eine Berufsgenossenschaft und die Vorinstanzen hatten eine Anerkennung als Arbeitsunfall abgelehnt. Das BSG entschied nun aber nach einer Revision der Klägerin, dass es sich um einen versicherten Betriebsweg handeln könne, wenn sie auf Anweisung ihres Arbeitgebers Arbeitsschlüssel und -unterlagen abholen wollte. Auch ohne solche Anweisung sei die Fahrt versichert, wenn die abzuholenden Unterlagen unentbehrlich für ihre Arbeit sind. Das Landessozialgericht muss nach der erfolgreichen Revision der Frau jetzt klären, ob das der Fall war.

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