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Klimaschutzgesetz: Umweltverbände klagen erneut in Karlsruhe

16.09.2024 10:21 Uhr | Lesezeit: 3 min
Schriftzug Klimaschutz, Paragrafenzeichen ein Blatt und eine rote Ampel auf einem Holztisch
 Greenpeace und Germanwatch reichen eine Verfassungsbeschwerde wegen einer aus ihrer Sicht unzureichenden Klimapolitik der Ampel-Koalition ein
© Foto: Christian Ohde/CHROMORANGE/ picture alliance

Die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung steht seit langem in der Kritik von Umweltverbänden. Nun folgt ein neuer Gang nach Karlsruhe.

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Die Umweltverbände Greenpeace und Germanwatch reichen eine neue Verfassungsbeschwerde wegen einer aus ihrer Sicht unzureichenden Klimapolitik der Bundesregierung ein. Es gebe über 54.000 Mitklägerinnen und Mitkläger, teilten die Verbände mit. Im Kern geht es vor allem um die umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes. Gefordert werden zudem Schritte zur CO2-Reduktion im Verkehr.

Die Bundesregierung verschleppe wirksame und sozial gerechte Klimaschutzmaßnahmen und verletze damit Freiheits- und Gleichheitsrechte, so die Rechtsanwältin der Beschwerdeführenden, Roda Verheyen. „Um unsere Grundrechte zu wahren, müssen Emissionsreduktionen rechtzeitig eingeleitet und umgesetzt werden - die Novelle des Klimaschutzgesetzes erreicht genau das Gegenteil.“

Reform des Klimaschutzgesetzes

Im Frühjahr hatte der Bundestag eine Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Zuvor galt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum Kohlendioxid-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Im vergangenen Jahr verfehlten der Verkehrs- sowie der Gebäudebereich die Vorgaben.

Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Entscheidend ist, dass Klimaziele insgesamt erreicht werden. Wenn sich in zwei aufeinanderfolgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern. Kritiker bemängeln, die Reform sei eine Aufweichung.

Urteil aus dem Jahr 2021

Die Umweltverbände verwiesen auf eine Klage 2021 vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Gericht hatte im Kern festgestellt: Die Politik muss deutlich mehr tun, damit Klimaziele erreicht werden – und darf einschneidende Schritte zur Senkung von schädlichen Treibhausgasemissionen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank schieben.

Trotz des Klima-Beschlusses sei die Bundesregierung nicht auf Kurs, um ihre verbindlichen Klimaziele zu erreichen, kritisieren die Verbände. Die Verfassungsbeschwerde sei eine von drei Beschwerden, die insgesamt fünf deutsche Umweltverbände gemeinsam mit Beschwerdeführenden gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung sowie insbesondere die Abschwächung des Klimaschutzgesetzes einreichten.

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