Mobbing bei der Arbeit ist rechtlich nicht eindeutig definiert, es gibt kein „Mobbing-Gesetz“. Der Begriff ist dementsprechend weit gefasst. Allerdings hat die Rechtsprechung in verschiedenen Urteilen typische Fälle abgegrenzt. Es muss eine Regelmäßigkeit gegeben sein, das Schikanieren muss wiederholt auftreten – das ganze muss also im übertragenen Sinne „System haben“.
Regelmäßige Streiche wie das Verstecken von Arbeitsmaterialien zählen ebenso dazu wie das Ignorieren des Angestellten durch den oder die Kollegen. Auch wiederholtes Verbreiten böswilliger Gerüchte kann dazu zählen, nennt Rechtsanwalt Axel Salzmann ein paar Beispiele.
Auch wenn der Mobbingbegriff weit gefasst sei, der Arbeitgeber habe die Pflicht, gegen Mobbing vorzugehen und diesem vorzubeugen. Dies ergibt sich unter anderem aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und der Fürsorgepflicht des Unternehmers gegenüber seinen Angestellten.
Wichtig ist dabei aber, je nach Schwere des möglichen Mobbingfalles, die Maßnahmen verhältnismäßig zu wählen und die Vorwürfe zu prüfen, betont der Anwalt. Welche Maßnahmen der Arbeitgeber konkret wählen kann, wann diese gerechtfertigt sind und was drohen kann, wenn das Unternehmen bei im Raum stehenden Mobbing-Vorwürfen nichts unternimmt, beschreibt der Anwalt im Rechtsblog der VerkehrsRundschau, den Abonnenten im Profiportal VRplus frei lesen können.