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Recht: Novellierung des Güterkraftverkehrsgesetzes

11.09.2024 09:46 Uhr | Lesezeit: 2 min
Bundestag_Plenarsaal
Durch die Novellierung des Güterkraftverkehrsgesetzes werden die Vorgaben des EU-Mobilitätspakets I umgesetzt
© Foto: Der Bundestag/Thomas Trutschel/photothek

Durch eine Novellierung des Güterkraftverkehrsgesetzes will die Bundesregierung die Vorgaben des EU-Mobilitätspakets I umsetzen.

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Der „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze“ vollziehe Änderungen im Unionsrecht durch entsprechende Anpassungen im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und im Personenbeförderungsgesetz (PBefG), heißt es laut einem Bericht der „Parlamentsnachrichten“ in der Vorlage.

Durch die „bürokratieabbauende Abschaffung der nationalen Erlaubnis in Paragraf 3 GüKG“ ergeben sich laut Bundesregierung zahlreiche redaktionelle Änderungen. Zudem würden an einigen Stellen Klarstellungen vorgenommen. Mit der Anpassung von Ermächtigungsgrundlagen soll die Grundlage für weitere erforderliche Änderungen an der Verordnung zur Durchführung der Verkehrsunternehmensdatei nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (VUDatDV) sowie der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GükGrKabotageV) entsprechend den Erfordernissen des geänderten Unionsrechts geschaffen werden.

Die Gesetzesänderung verbessere aus Sicht der Bundesregierung die Wettbewerbsbedingungen im Güterkraftverkehr. Dies werde durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten von Verstößen und durch Entbürokratisierung erreicht.

Einen Überblick über wesentliche geplante Inhalte finden Leser hier: 
Kabinett beschließt Reform des Güterkraftverkehrsgesetzes

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