München. Mit dem Argument, der Akku sei leer gewesen, kann das Handyverbot am Steuer nicht ausgehebelt werden. So urteilte das Amtsgericht München. In dem dort entschiedenen Fall hatte die Polizei eine Autofahrerin mit dem Handy am linken Ohr und sichtbaren Sprechbewegungen im Straßenverkehr erwischt. Die Beamten erstatteten Anzeige wegen des verbotswidrigen Benutzens eines Mobil- oder Autotelefons während der Fahrt. Diese Ordnungswidrigkeit kostete die Frau ein Bußgeld von 60 Euro. Die Betroffene legte dagegen Einspruch ein mit der Behauptung, sie habe kein Handy angehabt und der Akku sei leer gewesen. Das Gericht glaubte ihr aber nicht, denn sie war bereits 2009 zweimal wegen unerlaubter Mobiltelefonnutzung beim Führen eines Fahrzeugs aufgefallen.
Das Amtsgericht München wies im Zusammenhang mit dem Urteil darauf hin, dass das Telefonieren ohne Freisprechanlage erlaubt ist, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Das Mobiltelefon wird laut Rechtsprechung benutzt, sobald der Fahrer es aufnimmt und in der Hand hält. Folgende Aktionen seien auch verboten: Lesen oder Schreiben einer SMS, E-Mail oder Ähnlichem, Nutzung des im Handy integrierten Navigationssystems, sofern die Bedienung per Hand erfolgt sowie das Wegdrücken eines Anrufers. Wer wiederholt beim Telefonieren am Steuer erwischt wird, dem droht unter Umständen auch ein Fahrverbot bis zu drei Monaten, so der Hinweis. (ag)
Urteil vom 15.04.2015
Aktenzeichen: 912 OWi 416 Js 101706/15