Frankfurt am Main. Eine Wirtschaftsauskunftei darf nicht allein aus dem Umstand, dass das zu bewertende Unternehmen keine Kapitalgesellschaft ist, einen schlechten Score festlegen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Geklagt hatte ein Unternehmer, bei dem bisher weder eine Insolvenz noch Zahlungsausfälle vorgekommen waren. Dennoch hatte eine Ratingagentur das Risiko eines Zahlungsausfalls hoch eingestuft und ihren Kunden empfohlen, Sicherheiten anzufordern. Diese Einstufung basierte aber nicht auf mathematisch-statistischen Berechnungsmethoden, sondern allein auf dem Umstand, dass es sich um einen Einzelkaufmann handelte. Die Agentur musste sie darum korrigieren. (ctw)
Urteil vom 13.04.2015
Aktenzeichen: 24 U 82/14