Auch wenn ein Praktikant über mehrere Monate in einem Betrieb arbeitet, hat er nicht automatisch einen Anspruch auf die Zahlung eines Arbeitslohns. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm.
Eine Praktikantin hatte acht Monate in einem Betrieb gearbeitet und dabei auch eigenständig reguläre Arbeiten durchgeführt. Das Praktikum war Teil einer berufsvorbereitenden Maßnahme der Agentur für Arbeit, von der die Praktikantin auch Geld erhielt. Ihre Klage auf Zahlung eines Arbeitslohns von insgesamt rund 17.000 Euro blieb erfolglos. In einer solchen Konstellation sei trotz eigenständiger Tätigkeit nicht von einem bestehenden Arbeitsverhältnis auszugehen, sagte das Gericht. Darum gebe es auch keinen Lohn dafür. (ctw/ms)
Urteil vom 17.10.2014
Aktenzeichen 1 Sa 664/14