Frankfurt. Ehrverletzende Bemerkungen über Kollegen oder Vorgesetzte können grundsätzlich eine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers rechtfertigen. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor. Die Richter wiesen damit im Eilverfahren den Antrag eines gekündigten Mitarbeiters bei einem Finanzdienstleister auf sofortige Weiterbeschäftigung zurück (AZ 7 Ga 33/10).
Neben zahlreichen anderen Spannungen hatte der Manager die Beförderung zweier Kolleginnen zu Vorgesetzten vor anderen Mitarbeitern als „größten Witz" bezeichnet und ihnen jegliche Führungskompetenz abgesprochen. Die Geschäftsleitung reagierte auf diese Bemerkungen mit dem Ausspruch einer Kündigung. Laut Urteil stellt das Verhalten des Angeklagten eine „erhebliche Störung des Betriebsfriedens" dar, der zum Ausspruch einer Kündigung berechtige. Die von „Neid und Missgunst" getragenen Äußerungen seien von dem Unternehmen auf gar keinen Fall hinzunehmen. (dpa)