Urteil des EuGH: Schufa versus Datenschutz
Der europäische Gerichtshof hat das Datensammeln der Schufa bewertet. Mit eindeutigen Ergebnissen. Eine kurze Einordnung.
Das Ergebnis der Bonitätsprüfung der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) gilt bis dato als der entscheidende Faktor, wenn es darum geht, ob die Bank einer Person oder einem Unternehmen einen Kredit gewährt. Aber auch bei der Wohnungssuche, dem Anmieten von Geschäftsräumen oder beim Vertragsschluss hat eine negative Bewertung der Kreditwürdigkeit für die betroffene Partei erhebliche Folgen.
In der Vergangenheit suchten deshalb nicht selten „negativ Bewertete“ den Weg zu den Gerichten, um gegen eine Eintragung vorzugehen oder um zu erreichen, dass die Schufa den Eintrag vorzeitig löschen muss. Der europäische Gerichtshof (EuGH) entschied nun über das Verhältnis der Geschäftspraktiken der Schufa zu den datenschutzrechtlichen Bestimmungen – und das mit eindeutigen Ergebnissen.
EuGH: Bonitätsprüfung verstieß gegen DSGVO
In seiner aktuellen Entscheidung (Urteile vom 7…