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Lieferdienste: EU-Parlament will Rechte von Mitarbeitern stärken

13.12.2023 09:39 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Das EU-Parlament will Mitarbeiter von Lieferdiensten besser gegen Scheinselbstständigkeit schützen
© Foto: Europäische Union/ Christophe Licoppe

Bei Mitarbeitern von Lieferdiensten wird oft eine Scheinselbstständigkeit vermutet, nach einem Beschluss des EU-Parlaments, soll die Beweislast nun beim Arbeitgeber liegen.

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Mitarbeiter von Online-Lieferdiensten oder Fahrdienst-Vermittlern sollen in der EU mehr Rechte bekommen. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich in der Nacht zu Mittwoch, 13. Dezember, darauf, dass Betroffene besser gegen Scheinselbstständigkeit geschützt sind, wie das Parlament am Morgen mitteilte. Demnach könnten mindestens 5,5 Millionen Menschen fälschlicherweise als selbstständig eingestuft sein. Auch die spanische EU-Ratspräsidentschaft bestätigte eine Einigung.

Darüber hinaus soll verboten werden, dass ein Algorithmus Menschen entlässt. Entsprechende Entscheidungen müssen mit menschlicher Aufsicht getroffen werden. Die Regeln sollen auch gelten, wenn ein Mitarbeiter über einen Vermittler für die Plattform arbeitet. Zudem sollen Daten wie der persönliche Austausch unter Kollegen nicht verarbeitet werden dürfen.

Der an den Verhandlungen beteiligte CDU-Politiker Dennis Radtke sprach von einem „klaren Signal“, das bedeute: „Faire Arbeitsbedingungen und Datenschutz gelten für alle.“ Er betonte, dass die Beweislast bei der Frage nach der Selbstständigkeit beim Arbeitgeber liege. Sollte eine echte Selbstständigkeit nicht bewiesen werden können, müsse der Plattformarbeiter als Arbeitnehmer angestellt werden.

Die Verhandlungsführerin des EU-Parlaments, Elisabetta Gualmini, sprach von einem revolutionären Wandel. Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen der Einigung noch zustimmen.

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