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Urteil der Woche: Haftungsbeschränkung für verunfallten Fahranfänger

31.01.2012 10:50 Uhr
Urteil der Woche: Haftungsbeschränkung für verunfallten Fahranfänger
So könnte es am Unfallort ausgesehen haben
© Foto: ddp/Polizei

Ein Fahrnovize, der den LKW seines Arbeitgebers grob fahrlässig in den Straßengraben setzt, muss dafür mit vier Bruttomonatsgehältern aufkommen

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Kiel. Noch nicht einmal einen Monat war ein Fahrer bei einer Spedition beschäftigt, als er mit einem Sattelzug seines Arbeitgebers mit 93 Stundenkilometern über eine Landstraße brauste, in einer Kurve die Kontrolle über das Gespann verlor und in den Straßengraben stürzte. Die Zugmaschine war vollkaskoversichert, der 14 Jahre alte Auflieger, der nur noch Schrottwert hatte, dagegen nicht. Die Spedition verlangte deshalb die Selbstbeteiligung für Zugmaschine und die versicherte Ladung, den Restwert des Aufliegers, die Bergungskosten und den Höherstufungsschaden bei der Versicherung von ihrem Angestellten ersetzt. Insgesamt forderte sie vor Gericht knapp 30.000 Euro.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Kiel schob dieser Forderung einen Riegel vor. Der Fahrer habe gerade am Beginn seiner Berufstätigkeit gestanden, sei erst seit 15 Monaten im Besitz der Fahrerlaubnis für Lkw und habe lediglich 1.300 Euro brutto monatlich verdient. Bei einer vollen Verpflichtung zum Schadensersatz müsse er die Forderung seines Arbeitgebers mehrere Jahrzehnte abzahlen. Obwohl der Fahrer grob vorsätzlich gehandelt habe, sei seine Einstandspflicht daher der Höhe nach auf vier Brutto-Monatsgehälter zu begrenzen, so das Gericht. (mp)

Landesarbeitsgericht Kiel
Urteil vom 14. September 2011
Aktenzeichen: 3 Sa 241/11

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KOMMENTARE


Politiker

01.02.2012 - 11:53 Uhr

Und warum müssen die Manager nicht für ihre vorsätzlichen Fehler aufkommen, sondern erhalten als Belohnung noch Boni??


spedi 01

02.02.2012 - 09:04 Uhr

zu Politiker: woher Wissen Sie den das die Manager noch Boni erhalten? Unerträglich sind immer wieder Ihre haltlosen Vermutungen und das Sie zu allen Ihren - unsachgemässen - Senf hinzugeben müssen. Suchen Sie sich endlich eine Aufgabe und verschonen Sie die Gesellschaft mit Ihren unqualifizierten Kommentaren.


V 480 Truck

06.02.2012 - 14:21 Uhr

Mit 93 KM/h über die Landstrasse brettern, geht schon mal gar nicht, denn das Fahrzeug regelt bei 88 KM /h ab. Trotzdem sind es bei Tempo 88 KM/h, noch 18 KM/h zuviel. Trotz Termindruck der Spediteure, entscheidet immer noch der Fahrer,wenn er Hirn hat, was gesetzlich zulässig ist und was nicht.Zu der Forderung der Spedition von 30.000.- EURO, kann ich nur sagen: Bei einem Monatslohn von 1.300.- EURO Brutto = sittenwidriges Gehalt, steht so eine Forderung in keinem Verhältnis, was das Gericht, mit dem Urteil, richtig erkannt hat


Deutscher_Michel

13.02.2012 - 11:34 Uhr

Da kommt wieder das Thema Fahrschule hoch.Und das Thema PMU..So einer sollte nie mehr einen LKW fahren dürfen.. Wahrscheinlich hat er nicht alle Tassen im Schrank...


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