Krefeld. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Eine Leiharbeiterin hat am Dienstag vom Krefelder Arbeitsgericht 13.200 Euro Lohn-Nachzahlung zugesprochen bekommen. Die 39-Jährige war 15 Jahre bei einer Leiharbeitsfirma angestellt und wurde als ungelernte Kraft an die verschiedensten Firmen ausgeliehen. Ihre fest angestellten Kollegen dort hätten für die gleiche Arbeit bis zu einem Drittel mehr verdient als sie, argumentierte ihr Anwalt Georg Heumüller.
So habe sie bis Mai 2008 pro Stunde 6,66 Euro bekommen und erst danach einen Euro pro Stunde mehr. Die fest angestellte Belegschaft der Firmen brachte es dagegen auf Stundenlöhne zwischen 8,50 und 10,34 Euro. Das verstoße gegen das seit 2003 im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz verankerte „Equal-Pay"-Gebot, also das Recht auf gleiche Bezahlung für vergleichbare Arbeit. So sah es auch das Gericht und sprach der Frau die Nachzahlung rückwirkend für vier Jahre zu (Az.: Arb G KR AZ: 4 Ca 3074/10).
Die Zeitarbeitsfirma hatte die Forderungen als unbegründet zurückgewiesen. Der Hinweis der Firma, der Klägerin den mit den christlichen Gewerkschaften ausgehandelten Tariflohn der Branche gezahlt zu haben, ging ins Leere. Denn diesen Tarifvertrag hatte das Bundesarbeitsgericht als unzulässig gekippt. Offen blieb, ob die Arbeitgeberin das Urteil anfechten wird. (dpa)