-- Anzeige --

Urteil: Chef haftet für Unfall eines Leiharbeiters

19.08.2014 11:39 Uhr
Urteil: Chef haftet für Unfall eines Leiharbeiters
In dem verhandelten Fall musste der Chef Schadenersatz in Höhe von 930.000 Euro zahlen.
© Foto: Fotolia/Erwin Wodicka

Pfeift ein Vorgesetzter bewusst auf die Regeln der Berufsgenossenschaft und passiert einem ihm überlassenen Mitarbeiter dadurch etwas, muss er den Schaden zahlen.

-- Anzeige --

Koblenz. Der Chef eines Unternehmens darf einem ihm überlassenen Arbeitnehmer keine Tätigkeiten zuweisen, bei denen mangels berufsgenossenschaftlich vorgeschriebener Schutzmaßnahmen die Gefahr von Gesundheitsschäden besteht. Tut er dies dennoch und kommt es dabei zu einem Unfall, kann der zuständige Sozialversicherungsträger verlangen, dass der Vorgesetzte die unfallbedingt an den Geschädigten geleisteten Aufwendungen ersetzt. Darauf wies das Oberlandesgericht Koblenz hin.

In dem verhandelten Fall ging es um einen Baustellenleiter, der einen Leiharbeitnehmer ohne ausreichende Sicherungsmaßnahmen aufs Dach schickte, um dort Arbeiten durchzuführen. Der Leiharbeitnehmer stürzte 5,50 Meter in die Tiefe und ist seither querschnittsgelähmt. Die Unfallstelle war zum Unfallzeitpunkt nur in einzelnen Teilflächen mit Sicherheitsnetzen gegen Abstürze gesichert und entsprach nicht den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, worauf man den Verantwortlichen auf der Baustelle zuvor hingewiesen hatte.

Für die Heilbehandlungs- und Folgekosten gegenüber dem Versicherungsträger hafte deshalb der Vorgesetzte, urteilte das Oberlandesgericht Koblenz. Er habe grob fahrlässig gehandelt und seine Sorgfaltspflichten in ungewöhnlich hohem Maße nicht beachtet. Der Mann muss rund 930.000 Euro an die Berufsgenossenschaft zahlen. (ctw/ag)

Urteil vom 22.05.2014
Aktenzeichen  2 U 574/12

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Verkehrssicherheit

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


Teamleiter Lager im Handelslager/ Brennschneidbetrieb (w/m/d)

Salzgitter;Mülheim an der Ruhr;Mülheim an der Ruhr;Mülheim an der Ruhr

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.