Berlin. Notorisches Falschparken kann nach einem Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts den Führerschein kosten. Die Fahrerlaubnis könne ungeachtet der Punktezahl im Verkehrszentralregister entzogen werden, teilte das Gericht am Freitag mit. Es bestätigte in einem Eilverfahren eine Entscheidung des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.
Die Behörde hatte einem Mann die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem dieser einer Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens über seine Fahrtauglichkeit nicht nachgekommen war. Mit seinem Auto waren binnen zwei Jahren 88 Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen worden, davon 83 Mal Falschparken.
Auch Angaben des Halters, wonach seine Frau die Verstöße begangen habe, wertete das Gericht nicht zu seinen Gunsten. Es entschied, dass sich der Halter die wiederholten Verstöße zurechnen lassen müsse. Wenn er nichts gegen Verstöße von Nutzern seines Wagens unternehme, liege ein charakterlicher Mangel vor. Dies mache ihn zu einem ungeeigneten Verkehrsteilnehmer. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden. (dpa/ag)
Beschluss vom 23.10.2016
Aktenzeichen: VG 11 K L 432.16