Mainz. Wer wegen seines Geschlechts weniger Geld bekommt, hat nicht nur Anspruch auf Nachzahlung der Lohndifferenz, sondern darüber hinaus auch auf eine Entschädigung wegen Diskriminierung. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im Fall einer Produktionsmitarbeiterin.
Die Frau hatte jahrelang bei gleicher Tätigkeit einen geringeren Stundenlohn als ihre männlichen Kollegen bekommen. Auch das auf Basis dieses Stundenlohns errechnete Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie eine Anwesenheitsprämien fielen entsprechend geringer aus. Damit verstieß ihr Arbeitgeber gegen den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Er musste Lohn in Höhe von knapp 10.000 Euro für drei Jahre nachzahlen, da es keinen sachlichen Grund hierfür gab, sondern die Ungleichbehandlung offenkundig allein aufgrund des Geschlechts erfolgt war. Außerdem bekam die Klägerin 6.000 Euro Entschädigung wegen der vorsätzlichen geschlechtsbezogenen Entgeltdiskriminierung zugesprochen. (ag)