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Stundung der Sozialversicherungsbeiträge in Corona-Krise möglich

31.03.2020 17:15 Uhr
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Ansprechpartner für die erleichterte Beitragsstundung ist die jeweilige Krankenkasse
© Foto: Ohde/Bildagentur-online/picture-alliance

Unternehmen und Selbstständige, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten und bereits alle Corona-Hilfen des Bundes in Anspruch genommen haben, können bei ihren Krankenkassen einen Zahlungsaufschub beantragen.

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Berlin. Unternehmen und Selbstständige, die wegen der Corona-Krise in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten sind, können bei ihrer Krankenkasse aktuell eine vorübergehende Stundung der Sozialversicherungsbeiträge beantragen. Wie vergangenen Woche der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) mittteilte, können betroffene Arbeitgeber die Abgaben für Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen im März und April aussetzen und müssen weder Säumniszuschläge noch Mahngebühren fürchten. Zuvor müssen sie glaubhafte Nachweise vorlegen.

Der Zahlungsaufschub für bereits fällig gewordene und noch fällig werdende Abgaben soll die Corona-Finanzhilfen der Bundesregierung ergänzen. Eine Stundung der Sozialversicherungsbeiträge zu den erleichterten Bedingungen ist laut dem GKV grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft seien – zum Beispiel das vereinfachte Kurzarbeitergeld, staatliche Direktzuschüsse oder KfW-Kredite.

Ziel ist es, die Beschäftigten in den Betrieben zu halten und Firmen von einer möglichen Insolvenz zu bewahren. (ag)

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