Berlin. Zur Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen fragt die deutsche Zollverwaltung derzeit auch die persönlichen steuerlichen Identifikationsnummern der in den Unternehmen für Zollangelegenheiten verantwortlichen Mitarbeiter ab. Anlass ist der seit Mai 2016 gültige Unionszollkodex, mit dem die Voraussetzungen für zollrechtliche Bewilligungen angepasst worden und die Prüfung der persönlichen Eignung wichtiger geworden ist. Die Abfrage der Steuer-ID betrifft unter anderem die Bewilligungen als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO).
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) steht mit weiteren Spitzenverbänden diesbezüglich im Austausch mit der zuständigen Generalzolldirektion, um zu klären, ob ein Verstoß gegen datenschutz- und/oder zollrechtliche Bestimmungen vorliegt. Dies teilte er kürzlich mit. Unternehmen, die diese Entscheidung abwarten möchten, sollten sich demnach mit ihrem zuständigen Hauptzollamt in Verbindung setzen, ob es Alternativen zur Angabe der Steuer-ID gibt beziehungsweise eine Fristverlängerung anstreben. Wann Klarheit herrscht, ist noch nicht absehbar. (ag)