Istanbul. Bei Lkw-Transporten im Rahmen des Carnet-TIR-Verfahren in die Türkei muss ab dem 25. April eine neue Regelung beachtet werden: Ab diesem Zeitpunkt muss jeder Transport vorab elektronisch bei den türkischen Zollbehörden angemeldet werden. „Die obligatorische Vorab-Meldung gilt als rechtzeitig, sofern sie vor Ankunft des Lkw an der türkischen Grenze bei den Zollbehörden eingegangen ist“, informiert die Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs (AISÖ) die Transportunternehmen.
Für die elektronische Voraus-Anmeldung hat die türkische Zollbehörde mit TIRCUS eine spezielle Website eingerichtet, die in türkischer und englischer Sprache zugänglich ist. Nach Angaben der IRU und des türkischen Transportunternehmerverbandes TOBB kann die Voraus-Anmeldung der Transporte auch via TIR-EPD erfolgen.
Der türkische Zoll weist explizit darauf hin, dass TIR-Transporte ohne elektronische Vorab-Meldung nach Inkrafttreten der neuen Bestimmung beim Grenzübergang in die Türkei von den dort anwesenden Zollbeamten auf die „rote Abfertigungsspur“ umgeleitet und dort eingehenden Kontrollen unterzogen werden. Die IRU empfiehlt allen Transporteuren, von TIR-EPD Gebrauch zu machen und alle notwendigen Dokumentationen den türkischen Zollbehörden zur Verfügung zu stellen, damit es bei der Grenzabfertigung zu keinen größeren Verzögerungen kommt. (mf)