Berlin. Eineinhalb Jahre lang haben Union und SPD um den Kompromiss gerungen. Jetzt gibt es bei der Erbschaftssteuer wohl endlich eine Reform. Demnach werden Firmenerben wie bisher von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Allerdings gelten schärfere Vorgaben - diese hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert. Der Einigung von Finanzminister Schäuble, SPD-Chef Gabriel und CSU-Chef Seehofer müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Angestrebt wird ein Beschluss bis zur Sommerpause am 8. Juli.
Bekommt ein Erbe mehr als 26 Millionen Euro, soll er künftig erst nach einer Bedürfnisprüfung von Steuervergünstigungen profitieren, wenn nachweislich ist, dass die Zahlung der Steuer nicht verraftbar wäre. Bei einem Erbe von 90 Millionen und mehr werden hingegen keine Steuervergünstigungen gewährt.
Niedrige Hürden für Unternehmen mit maximal fünf Beschäftigten
Von besonders niedrigen bürokratischen Hürden für eine Steuerbefreiung sollen künftig Unternehmen mit maximal fünf Beschäftigten profitieren. Der Kompromiss schütze vor allem mittelständische Unternehmen und garantiere den Erhalt von Arbeitsplätzen, teilten Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) mit.
Bislang müssen Unternehmensnachfolger grundsätzlich kaum Steuern zahlen, wenn sie den Betrieb unabhängig vom Unternehmenswert mindestens fünf Jahre weiterführen. Bereits 2014 hatten Verfassungsrichter diese Begünstigung grundsätzlich für zulässig erklärt, jedoch schärfere Vorgaben gefordert. (dpa/sno)