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Streit um Blitzer-Warner

03.04.2013 16:28 Uhr
Radarkontrolle
Blitzer-Apps sind bisher nicht erlaubt
© Foto: Tim Schulz/ssp

Der sächsische Verkehrsminister Morlok will Radarwarngeräte erlauben. Doch sein Amtskollege Meyer bezweifelt, dass sie die Sicherheit erhöhen.

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Kiel. Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) hält nichts von dem Vorschlag, das Verbot von Radarwarngeräten aufzuheben. „Die Zulassung von Radarwarngeräten würde diejenigen Verkehrsteilnehmer in ihrer Einstellung bestätigen, die sich nur an den Kontrollstellen regelkonform verhalten wollen“, betonte Meyer am Mittwoch. Er reagierte damit auf einen Vorstoß von Sachsens Verkehrsminister Sven Morlok (FDP). Sachsen fordert die Zulassung von Radarwarngeräten und will das zum Thema bei der Verkehrsministerkonferenz am 10. und 11. April in Flensburg machen.

Morlok sprach von einer „längst überfälligen Anpassung des Rechts an den neuesten Stand der Technik“. Das bisherige Verbot sei kaum kontrollierbar. Eine Überprüfung durch die Polizei, ob jemand jetzt schon auf seinem Smartphone eine Blitzer-App installiert habe, würde zudem einen erheblichen Eingriff in den Datenschutz bedeuten. Solche Warngeräte dienten auch der Verkehrssicherheit, meinte Morlok.

Dagegen geht es nach Ansicht Meyers an der Sache vorbei, mit dem neuesten Stand der Technik, der Kontrollproblematik durch die Polizei und dem Datenschutz zu argumentieren: „Ziel aller sollte es sein, die „Verkehrsmoral“ – also die Einhaltung der Regeln im Straßenverkehr – zu verbessern, um so die Verkehrssicherheit insgesamt zu erhöhen.“ Dass Radarwarngeräte der Verkehrssicherheit dienen würden, nannte Meyer „abenteuerlich“. (dpa)

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KOMMENTARE


Karl Leonhardt

04.04.2013 - 05:22 Uhr

Es ist ein Hohn dem Autofahrer einreden zu wollen das Radarfallen - Blitzer der Erziehung der Bürger - Autofahrer dienen sollen.Diese Gerätschaften a-la "Gesslers Hut" dienen nur dem Staat zum absahnen.Ich habe als LKW Fahrer einige Millionen Kilometer zurückgelegt, zusätzlich auch noch mit dem PKW, habe mehr als genug an den Staat gelöhnt - aber dieses nie aus Übermut verursacht sondern einfach deshalb weil es schlichtweg unmöglich ist aberhunderte von Verkehrsgründen gleichzeitig und permanent im Blick zu behalten!


Albert D

04.04.2013 - 12:26 Uhr

Radarwarngeräte lassen sich nicht verhindern. Diese Realität sollte anerkannt werden. Sie lassen sich aber aktiv zur Verbesserung der Vekehrssicherheit an Gefahrenstellen nutzen. Ein Radarwarngerät (Blitzer-App) oder so funktioniert auch nur, wenn die Daten gepflegt sind. Alle stationären Blitzer verlieren auch jetzt schon zumindest bei einheimischen Fahrern ihren Schrecken, weil sie bekannt sind. Ortsfremde fallen eher mal drauf rein, während einheimische nach dem Blitzer womöglich erst mal wieder Gas geben.Man kann z. B. alle diese Dinger, die die Geschwindigkeit am Ortseingang messen abbauen, wenn entweder gar nicht so schnell gefahren werden kann (Kreisverkehr, Verkehrsinsel etc.) oder wenn man stattdessen unregelmäßig blitzt und diese Blitzer in der Warndatenbank einträgt. Somit wird jeder, der so eine App benutzt, automatisch an jedem Ortseingang ermahnt, langsamer zu fahren und dies führt dann ganz automatisch zu mehr Sicherheit. Solche Stellen können dann außerdem bevorzugt Schulen und Kindergärten sein oder eben alle Strecken, auf denen gerne schneller gefahren wird, als eigentlich erlaubt. Vielleicht vervielfachen sich dadurch die Einträge in der Datenbank und die Warnungen im Auto, aber kaum ein Fahrer wird die Warnungen ignorieren. Also ja, zu Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Blitzerwarner.


Zscheischler

05.04.2013 - 14:12 Uhr

@Leonhardt: Vorschlag für eine Gesetzesinitiative: Der Bußgeldkatalog gilt grundsätzlich für Fahranfänger bis 18 Jahren und einen Monat, Frauen (sowieso) und Rentner. Die Übertretungen von Berufskraftfahrern ab einer Jahreskilometerleistung von 100.000 werden - weil das Einhalten der Vorschriften ab einem gewissen Level nicht mehr erwartet werden kann - in Flensburg nicht erfasst und ab 1 Mio. km Lebensleistung darf man pro Jahr straflos einen Fußgänger über den Haufen fahren oder wahlweise 10 Autobahnstaus a 40 km Länge produzieren (bspw. mittels quer stehendem Lkw auf winterlicher Strecke mit garantiert profilfreien Pneus). Die politische Initiative sollten wir sofort starten. Genügend Stammtischpolitiker dürften wir begeistern.


Nahverkehrskutscher

08.04.2013 - 09:05 Uhr

Die Apps verbieten ist jetzt schon lächerlich... Ich wehre mich, dass ein Ordnungshüter mein Navi oder mein Smartphone kontrollieren darf. Überwachungsstaat? Dagegen finde ich es lachhaft, die Radarwarnschilder direkt vor den Radargeräten (wie auf der A2) aufzustellen...Das ist ja schon ein Schildbürgerstreich.


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