München. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) weist darauf hin, dass Spanien bereits vor einiger Zeit angekündigt hat, ab dem 1. Juli 2018 das Verbringen der wöchentlichen Ruhezeit von 45 Stunden in der Fahrerkabine zu bestrafen. Weitere Informationen, zum Beispiel wie hoch die Strafe bei Missachtung ist, liegen dem Verband bislang nicht vor.
Bislang haben in der Europäischen Union die Länder Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Belgien nationale Gesetze erlassen, die über die EU-Richtlinie hinausgehen und das verbringen der 45-Stunden-Ruhezeit unter Strafe stellen.