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Sozialdumping: Unterschiedliche Urteile in Belgien und den Niederlanden

22.03.2023 08:23 Uhr | Lesezeit: 4 min
Sozialdumping: Unterschiedliche Urteile in Belgien und den Niederlanden
Bei der Frage zur Entlohnung von Fahrern kamen Gerichte in zwei EU-Ländern zu ganz unterschiedlichen Urteilen
© Foto: Claudiad/istockphoto.com

Bei zwei Prozessen zu Sozialdumping im Straßengüterverkehr haben Gerichte in den Niederlanden und Belgien innerhalb weniger Tage unterschiedlich geurteilt.

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In Den Haag entschied der Hohe Rat, das höchste Gericht der Niederlande, dass das Transportunternehmen Silo Tank Kft, das mittlerweile zu Van den Bosch gehört, ungarischen Lkw-Fahrern in den Jahren 2007 bis 2012 für ihre Arbeit in den Niederlanden rechtmäßig ungarische Löhne gezahlt hatte.

Im belgischen Brügge hingegen ist das litauische Transportunternehmen Arijus dazu verurteilt worden, seinen osteuropäischen Fahrern für ihre Arbeit in Belgien und den Niederlanden belgische Löhne zu zahlen.

Das Transportunternehmen Arijus war 2020 ins Visier von belgischen und niederländischen Kontrollbehörden geraten. Dem Unternehmen wurden Verstöße gegen die Kabotageregeln beim Containertransport zwischen den Häfen Antwerpen und Rotterdam vorgeworfen. Zu den Vorwürfen zählten: schlechte Behandlung der zumeist ukrainischen und weißrussischen Fahrer, die Nichtbeachtung der Vorschriften zur Ruhezeit sowie die Zahlung von zu niedrigen Gehältern.

Die Richter folgten nicht in allen Punkten der Anklage, verurteilten aber Arijus dazu, den Fahrern Entschädigungssummen zwischen 2569 und 69.201 Euro zu zahlen. Außerdem wurde Arijus Ramonas, der Gründer und Generaldirektor von Arijus, zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Bei ihm soll es sich nach Angaben belgischer und niederländischer Medien um einen ehemaligen Vize-Verkehrsminister von Litauen handeln.

Die schwierige Frage nach dem richtigen Fahrerlohn

Die Entscheidung des niederländischen Gerichts ist eine erneute Wende in dem Rechtsstreit, den die Gewerkschaft FNV im Namen ungarischer Lkw-Fahrer gegen Van den Bosch führt. 2017 entschied ein Gericht in der Stadt ’s-Hertogenbosch, dass die Fahrer keinen Anspruch auf niederländischen Lohn hätten. 2018 hob der Hohe Rat das Urteil auf, der Fall musste erneut von einem Gericht in Arnhem-Leeuwarden verhandelt werden. 2021 entschieden dort die Richter, dass niederländische Löhne gezahlt werden müssen. Dieses Urteil ist jetzt wieder aufgehoben worden. Ein Gericht in Amsterdam soll sich erneut mit dem Fall beschäftigen.

„Das Urteil zeigt zum einen, dass wir richtig gehandelt haben und die Fahrer immer richtig entlohnt wurden“, kommentierte Rico Daandels, CEO von Van den Bosch. Zum anderen zeige das Urteil aber auch, wie komplex die Frage nach der richtigen Entlohnung von Lkw-Fahrern sei. Nicht nur in diesem Einzelfall, sondern im gesamten Gütertransportsektor.

Die Gewerkschaft FNV hingegen gibt sich zuversichtlich, dass das nächste Gericht „mit besserer Begründung“ den Anspruch der Fahrer auf niederländische Löhne erneut feststellen wird. (kw)

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