Bonn. Bei einer Schwerpunktprüfung des Zolls nach Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung machte das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe einen guten Eindruck. Ende Juni führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit rund 2600 Einsatzkräften an zwei Tagen gezielt Kontrollen im Gewerbe durch. Das Ergebnis: Bei 20.600 überprüften Personen hat der Zoll lediglich 46 Ermittlungsfahren eingeleitet, davon 12 Strafverfahren und 34 Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Gegenstand der Strafverfahren sind Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht und das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen sowie Leistungsmissbrauch (Betrug). Die eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren betreffen hauptsächlich Meldepflichtverletzungen, die Nichtmitführung von Ausweispapieren sowie die Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung.
Die Prüfungen erstreckten sich insbesondere auf die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes, illegale Ausländerbeschäftigung, Leistungsbetrug, Lohnsplitting, Scheinselbständigkeit und das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt.
Der Zoll weist jedoch darauf hin, dass in rund 1500 Fällen weiter Sachverhaltsaufklärungen erforderlich sind, weil sich unter anderem Anhaltspunkte auf Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Scheinselbständigkeit und den unrechtmäßigen Bezug von Arbeitslosengeld ergeben haben. Selbst wenn aber in allen diesen Fällen Verstöße vorlägen, liege die Beanstandungsquote bei rund sieben Prozent. Laut Zoll liegt das Gewerbe damit nicht höher als andere Branchen. (ks)