Bern. Der Bundesrat der Schweiz hat vergangene Woche die Maximalgewichte für bestimmte schwere Motorwagen mit alternativen Antriebssystemen angepasst. Lastwagen und Sattelschlepper mit zwei oder drei Achsen dürfen künftig das Gewicht alternativer Antriebssysteme kompensieren. Das zulässige Höchstgewicht wird um das zusätzliche, für die alternative Antriebstechnik erforderliche Gewicht, maximal jedoch um eine Tonne, angehoben. Hybrid-, Gas- oder Elektroantriebe würden den Ausstoß von Abgasen verringern und weniger Lärm erzeugen, hieß es zu Begründung.
Die Gewichtserhöhungen erfolgen laut dem schweizerischen Bundesamt für Straßen im Einklang mit angepassten Vorschriften in der Europäischen Union. Die maximal zulässigen Achslasten blieben unverändert. Es bleibe zudem bei dem 40-Tonnen-Limit. Deshalb erwartet das Bundesamt für Straßen in Bern keine nachteiligen Effekte für die Verkehrssicherheit oder die Abnützung der Straßen zu erwarten.
Verlängerung im kombinierten Verkehr
Für Sattelmotorfahrzeuge (16.50 Meter), die die heute auf Schiff und Bahn als Standardgröße verwendeten Container von 45 Fuß Länge im kombinierten Verkehr übernehmen und weitertransportieren, wird die zulässige Höchstlänge zudem um 15 Zentimeter erweitert. Damit wird der Straßentransport solcher Container zu den Verladeterminals ermöglicht.
Mit diesen Anpassungen will die Schweiz Behinderungen im grenzüberschreitenden Verkehr und im unbegleiteten kombinierten Verkehr sowie technische Handelshemmnisse und Nachteile für die heimische Transportwirtschaft vermeiden. Die Änderungen treten am 7. Mai 2017 in Kraft. (ag)