Stuttgart. Im Streit um die schlechte Luft am Stuttgarter Neckartor droht dem Land Baden-Württemberg schon wieder ein Zwangsgeld. Das Verwaltungsgericht hat der Regierung auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe erneut eine Frist gesetzt, um dafür zu sorgen, dass der Grenzwert für den Schadstoff Stickstoffdioxid am Neckartor künftig eingehalten wird - diesmal bis zum 1. Juli. Für den Fall, dass der Luftreinhalteplan bis dahin nicht entsprechend überarbeitet wird, drohen nun weitere 10.000 Euro Zwangsgeld, wie das Gericht am Montag mitteilte. Das Land weigere sich weiterhin ohne tragfähigen Grund, Fahrverbote auch für Euro-5-Diesel ab einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft konkret festzulegen, hieß es zur Begründung. Das Verkehrsministerium des Landes kündigte an, gegen den Beschluss vorzugehen (Az. 17 K 1582/19).
Land verweist auf Maßnahmenpaket
Das Land hält Fahrverbote über die Abgasnorm Euro 4 hinaus für unnötig und verweist auf ein Maßnahmenpaket, zu dem unter anderem Busspuren, Schadstoff-Filter und ein spezieller Asphalt gehören. Einmal hat das Land bereits 10.000 Euro Zwangsgeld bezahlt, ein zweites hat das Gericht angedroht, nun kommt die dritte Drohung dazu.
Auch in einem Streit mit Anwohnern des Neckartors hatten dem Land Zwangsgelder gedroht, dieser Fall ist mittlerweile aber erledigt. Das Geld geht in solchen Fällen auch nicht an die Kläger, sondern in die Justizkasse - und bleibt damit letztlich beim Land. (dpa)