-- Anzeige --

Ratgeber: Die richtige Urlaubsplanung

03.06.2013 18:30 Uhr
Ratgeber: Die richtige Urlaubsplanung
Wollen mehrere Mitarbeiter zur gleichen Zeit in die Ferien, ist der Arbeitgeber gefragt
© Foto: istockphoto.com/Yuri Arcurs

Wie entscheidet der Arbeitgeber korrekt über die Urlaubswünsche seiner Mitarbeiter, vor allem dann, wenn mehrere Kollegen gleichzeitig Ferien machen wollen?

-- Anzeige --

München. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Den Umfang regelt meist der Arbeitsvertrag, manchmal auch der Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung oder, wenn gar nichts festgeschrieben ist, das Bundesurlaubsgesetz. Allerdings dürfen Mitarbeiter über den Zeitpunkt ihrer Ferien nicht selbst bestimmen, sie können lediglich einen Wunsch äußern. Über den Urlaubsantrag entscheidet der Chef. Er muss jedoch die Wünsche der Arbeitnehmer angemessen berücksichtigen. Einen Urlaubs­antrag darf er nur ablehnen, wenn im Einzelfall dringende betriebliche Gründe entgegenstehen, etwa weil ein Großauftrag hereinkommt. Zum anderen kann er den Urlaub dann ver­weigern, wenn Urlaubswünsche anderer Mit­arbeiter vorrangig sind.

Wollen mehrere Mitarbeiter zur gleichen Zeit in die Ferien, ist der Arbeitgeber gefragt. Er muss zunächst überlegen, ob er nicht allen Urlaub gewähren kann. Kommt das wegen dringender betrieblicher Belange nicht in Betracht, muss er nach sozialen Gesichtspunkten entscheiden, wer gehen darf. Dazu zählen zum Beispiel schulpflichtige Kinder, berufstätige Ehepartner, die Verteilung des Urlaubs in den vergangenen Jahren, aber auch Alter, Betriebszugehörigkeit und Erholungsbedürftigkeit.

Sind Mitarbeiter mit der Urlaubsverteilung unzufrieden, dürfen sie sich jedoch nicht selbst beurlauben. Das stellt eine schwere Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten dar, die den Arbeitgeber sogar zur fristlosen Kündigung berechtigen kann. Mitarbeitern, die sich übergangen fühlen, bleibt nur der Gang vor das Arbeitsgericht. Sie können dort eine einstweilige Verfügung beantragen und den Urlaubsanspruch gerichtlich durchsetzen. Das kommt aber extrem selten vor. (ir)

Sie haben Fragen zum Thema Recht und Geld? Schicken Sie uns eine E-Mail: andre.giesse@springer.com

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Arbeitsrecht

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.