Berlin. Ein klares Verbot des Verbringens der Wochenruhezeit im Lkw wird es voraussichtlich erst einmal nicht geben. Zumindest hat das Bundesverkehrsministerium im Referentenentwurf für eine Novelle von Güterkraftfahrverkehrsgesetz (GüKG) und Fahrpersonalgesetz (FPersG) darauf verzichtet. Darüber berichtet der Verkehrsbrief.
Der Transport- und Speditionsverband BGL mahnt in seiner Stellungnahme eine europäische Lösung an. Allerdings war Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im Dezember 2015 im EU-Verkehrsministerrat mit dem Wunsch, das Verbringen der wöchentlichen Ruhezeit in der Fahrerkabine in der EU-Verordnung 561/2006 zu untersagen, am Widerstand der ostmitteleuropäischen Mitgliedstaaten gescheitert. Der BGL sieht dennoch in nationale Alleingänge wie in Belgien und Frankreich keine Lösung. Es sei schwierig, eine wettbewerbsneutrale, ausreichend flexible und zugleich durchsetzbare Regelung zu finden. Sinnvoller sei es, sich praktisch dauerhaft in Deutschland aufhaltende Lkw einer Pflicht zur Niederlassung zu unterwerfen und die extensive Auslegung der europäischen Dienstleistungsfreiheit einzudämmen.
Der Gesetzentwurf sieht weiter ein schärferes Vorgehen gegen Fahrtenschreiber-Manipulationen vor. Gibt es bei einer Kontrolle Verdacht auf Manipulation, kann die Behörde eine vertiefte Untersuchung durch eine anerkannte Prüfstelle anordnen. Bestätigt sich der Verdacht, hat das Unternehmen die Kosten für die Prüfung zu tragen. Bei einer mehrtätigen Schwerpunktkontrolle im Mai hatte das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) im Mai bei rund einem Drittel der Lkw Manipulation am Kontrollgerät (das künftig auch im Gesetzestext offiziell „Fahrtenschreiber“ heißt) festgestellt. Der BGL schlägt vor, den Kreis der berechtigten Prüfer um Prüfingenieure und für Sicherheitsprüfung anerkannte Werkstätten zu erweitern.
Außerdem regelt die Gesetzesnovelle die Gleichbehandlung von nationalen und Gemeinschaftslizenzen für den Güterkraftverkehr – auch nationale Lizenzen müssen künftig alle zehn Jahre erneuert werden. Außerdem gibt es erweiterte Eintragungsbefugnisse für schwerwiegende Verstöße in die Verkehrsunternehmensdatei beim BAG. (roe)