Hannover. Die Niederlande haben an ihrem Entsendeportal für Einreisende in das Land noch einmal deutliche Änderungen vorgenommen. Das geht aus einem Informationsschreiben des Gesamtverbands Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) hervor. Wesentliche Änderung ist demnach die zusätzliche Abfrage des Rechtsvertreters des Unternehmens und seiner Daten.
Personen, die als Fahrer im Straßengüterverkehr tätig sind, können für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr angemeldet werden. Eine Entsendemeldung bei jeder Einreise des Arbeitnehmers in die Niederlande ist somit nicht notwendig. Die Entsendemeldung selbst kann nur in niederländischer und englischer Sprache durchgeführt werden. Als Kontaktperson bei der Entsendemeldung kann nicht nur der Fahrer, sondern beispielsweise auch ein Verkehrsleiter im Unternehmen, auch wenn er keinen Wohnsitz in den Niederlanden hat, benannt werden. Sichergestellt werden muss dabei allerdings sein, dass diese Kontaktperson im Falle einer Unterwegskontrolle erreichbar ist, um gegebenenfalls kurzfristig geforderte Unterlagen im Zusammenhang mit der Entsendemeldung zu übermitteln. Unter dieser einen Kontaktperson können auch weitere Fahrer gemeldet werden.
Bußgelder bei Verstößen
Unternehmen, welche die Meldepflicht nicht einhalten, müssen ab dem 1. September 2020 zudem mit einem Bußgeld rechnen. Bislang waren die Kontrolle und das Erteilen von Bußgeldern für Unternehmen ausgesetzt. (ja)