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Niederlande: Änderung bei Online-Meldung für Einreisende

31.08.2020 10:53 Uhr
Niederlande Grenze
Personen, die als Fahrer im Straßengüterverkehr tätig sind, können für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr angemeldet werden
© Foto: Friso Gentsch/picture alliance/dpa

Seit dem 1. März 2020 gilt die Meldepflicht, nun gibt es wichtige Anpassungen darin. Außerdem endet heute die Schonfrist für Unternehmen, welche die Meldepflicht nicht einhalten – ein Bußgeld droht dann.

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Hannover. Die Niederlande haben an ihrem Entsendeportal für Einreisende in das Land noch einmal deutliche Änderungen vorgenommen. Das geht aus einem Informationsschreiben des Gesamtverbands Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) hervor. Wesentliche Änderung ist demnach die zusätzliche Abfrage des Rechtsvertreters des Unternehmens und seiner Daten.

Personen, die als Fahrer im Straßengüterverkehr tätig sind, können für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr angemeldet werden. Eine Entsendemeldung bei jeder Einreise des Arbeitnehmers in die Niederlande ist somit nicht notwendig. Die Entsendemeldung selbst kann nur in niederländischer und englischer Sprache durchgeführt werden. Als Kontaktperson bei der Entsendemeldung kann nicht nur der Fahrer, sondern beispielsweise auch ein Verkehrsleiter im Unternehmen, auch wenn er keinen Wohnsitz in den Niederlanden hat, benannt werden. Sichergestellt werden muss dabei allerdings sein, dass diese Kontaktperson im Falle einer Unterwegskontrolle erreichbar ist, um gegebenenfalls kurzfristig geforderte Unterlagen im Zusammenhang mit der Entsendemeldung zu übermitteln. Unter dieser einen Kontaktperson können auch weitere Fahrer gemeldet werden.

Bußgelder bei Verstößen

Unternehmen, welche die Meldepflicht nicht einhalten, müssen ab dem 1. September 2020 zudem mit einem Bußgeld rechnen. Bislang waren die Kontrolle und das Erteilen von Bußgeldern für Unternehmen ausgesetzt. (ja)

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