Berlin. Seit dem 1. Oktober 2017 dürfen zulassungsfreie, ausländische Anhänger und Auflieger in Deutschland nur noch eingesetzt werden, wenn sie von einem Zugfahrzeug aus demselben Herkunftsland gezogen werden. Das hat das Bundesverkehrsministerium dem Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) auf Nachfrage bestätigt. Demnach wird das in Großbritannien eingeführte freiwillige Zulassungssystem für Anhänger/Auflieger in Deutschland anerkannt.
Hintergrund ist eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bezüglich Mischkombinationen. Gemäß Absatz 1a des Paragraf 20 der FZV dürfen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zulassungsfreie Anhänger vorübergehend am Verkehr in Deutschland teilnehmen, wenn sie von einem Zugfahrzeug gezogen werden, das im selben Mitgliedstaat oder im selben Vertragsstaat zugelassen ist und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.
Beanstandungen bei britischen Trailern
In der Vergangenheit waren nach Verbandsangaben immer wieder britische Trailer aufgefallen, die aufgrund fehlender Einzelzulassung kein eigenes Kennzeichen besaßen und deren Ziehen durch eine nicht-britische Zugmaschine auf deutschem Territorium von den Kontrollbehörden beanstandet worden waren. In Großbritannien sei zwischenzeitlich ein freiwilliges Zulassungssystem für Anhänger/Auflieger eingeführt worden, die im Ausland zum Einsatz kommen sollen.
Das Bundesverkehrsministerium habe nun mitgeteilt, dass Trailer, die in diesem System in Großbritannien registriert sind und im Straßenverkehr in Deutschland vorübergehend zum Einsatz kommen, auch von Zugfahrzeugen gezogen werden können, die in einem anderen Staat als Großbritannien zugelassen sind. Wird das freiwillige Zulassungssystem aber nicht genutzt, bleibt es laut dem DSLV weiterhin bei der Regelung, dass diese Anhänger/Auflieger nur am Verkehr in Deutschland teilnehmen dürfen, wenn sie von einem Zugfahrzeug gezogen werden, das in Großbritannien zugelassen ist.
Bei Fragen rund um die Neuerung kann in Deutschland das Kraftfahrt-Bundesamt weiterhelfen. (ag)