Brüssel. Ab dem 1. Juli 2014 müssen kranbare Sattelanhänger und Wechselbehälter mit dem Intermodal Loading Units-Code (ILU-Code) gekennzeichnet sein, um in Europa am Kombinierten Verkehr teilnehmen zu können. Darauf weist die Internationale Vereinigung der Gesellschaften für den Kombinierten Verkehr Schiene-Straße (UIRR) hin. Demzufolge endet damit eine dreijährige Übergangsfrist. Hintergrund ist die 2010 beschlossene Norm EN13044.
Der ILU-Code bringt für die Eigentümer von Ladeeinheiten laut der UIRR eine Reihe von Vorteilen. Die wichtigsten Pluspunkte: Das Tracking und Tracing der Ladeeinheiten wird leichter, die Prüfziffer hilft unnötige Kosten durch Eingabefehler zu vermeiden und ermöglicht eine automatische Erfassung der Ladeeinheiten durch optische Zeichenerkennung (OCR) und damit künftig eine schnellere und kostengünstigere Abfertigung in Häfen, auf Terminals und bei großen Verladern.
Der ILU-Code ist die Antwort auf den BIC-Code, der sich beim weltweiten Transport von Seecontainern bewährt hat. Auch die neue Kennzeichnung für Europa besteht aus drei Elementen: dem vierstelligen Eigentümerschlüssel, der sechsstelligen Registriernummer und einer einstelligen Prüfziffer. Eigentümer europäischen Ladeeinheiten, die bei der UIRR noch keine ILU-Codes für ihre kranbaren Sattelanhänger und Wechselbehälter beantragt haben, sollten dies so schnell wie möglich tun und diese danach an den vorgesehenen Stellen anbringen.
Unternehmen, die ab dem 1. Juli ihre Behälter nicht mit diesem Code ausgezeichnet haben, riskieren, dass diese nicht von KV-Operateuren und Bahnen transportiert werden. (ag)
Weitere Informationen unter www.ilu-code.eu