Brüssel/Berlin. Die EU-Kommission hat der Neufassung der deutschen Förderrichtlinie zum Kombinierten Verkehr zugestimmt. Das gab das Bundesverkehrsministerium in Berlin bekannt. Die neue Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft. Das Bundesverkehrsministerium fördert damit den Bau von privaten Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs auch im neuen Jahr mit rund 93 Millionen Euro. „Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Verlagerung von Straßentransporten auf die Schiene und die Wasserstraße“, sagte Dorothee Bär, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesverkehrsminister. „Mit der neuen Förderrichtlinie erweitern wir unseren Förderkatalog und verbessern die Antragsbedingungen“, führte sie an. „Ich erwarte, dass nun deutlich mehr Fördermittel als bisher angerufen werden“, betonte die Staatssekretärin. Die Richtlinie gilt bis Ende 2021 und damit ein Jahr länger als die vorherige KV-Förderrichtlinie.
Im Detail wurden nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums die Verfahren zur Antragstellung gestrafft. So wird die Vollständigkeit der Anträge künftig innerhalb eines Monats geprüft. Künftig soll es auch möglich sein, zur Absicherung möglicher Rückzahlungsverpflichtungen an den Bund eine erstrangige Grundschuld einzusetzen. Bisher waren hier nur teure Bankbürgschaften zulässig. Darüber hinaus wurden die Förderung von Einrichtungen für Horizontalumschlag und Auffahrvorrichtungen für nicht-kranbare Sattelauflieger in die Liste der förderfähigen Anlagenbestandteile aufgenommen. Die vollständige neue Richtlinie kann auf der Homepage des Bundesverkehrsministeriums unter dem folgenden Link abgerufen werden: www.bmvi.de/kombinierter-verkehr
Die neue Förderrichtlinie stößt in der Branche auf große Zustimmung. „Das Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie mit einer noch einmal längeren Laufzeit ist ein starkes Signal für den Kombinierten Verkehr und die Betreiber von KV-Anlagen“, sagte Boris Kluge, Geschäftsführer des Bundesverbandes Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB). Zufrieden zeigte sich auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). „Damit bekommen Unternehmen des Kombinierten Verkehrs die notwendige Planungssicherheit für Investitionen in den dringend notwendigen Neu- und Ausbau der Terminalinfrastruktur“, betonte VDV-Geschäftsführer Martin Henke. (sno)