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Nachweisgesetz: Mehr Input für den Arbeitsvertrag

28.07.2022 11:08 Uhr
Symbolbild Arbeitsrecht Vertrag
Mit den neuen Informationspflichten sollten Unternehmen ihre Musterverträge genau unter die Lupe nehmen
© Foto: Bacho Foto/Fotolia

Zum 1. August soll die Novelle des Nachweisgesetzes in Kraft treten. Damit kommen auf Unternehmen zusätzliche Informationspflichten bezüglich der Arbeitsverträge zu - nicht nur bei neuen Mitarbeitern.

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Das Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet Unternehmen, ihren neuen Mitarbeitenden einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen ihres Arbeitsvertrags zu übergeben. Dieser muss ausgedruckt auf Papier und unterschrieben sein, also der Schriftform genügen. Die Angaben müssen nicht im Arbeitsvertrag stehen, aber können als Nachweis dort aufgenommen werden. Vorausgesetzt, der Arbeitsvertrag genügt der Schriftform.

Um die Arbeitsbedingungen-Richtlinie der EU (RL EU 2019/1152) umzusetzen, novelliert der deutsche Gesetzgeber unter anderem auch das NachwG. Die Novelle soll am 1. August in Kraft treten, Übergangsfristen gibt es keine. Dabei kommt es zu einigen Änderungen: So müssen nicht nur weitere Angaben schriftlich festgehalten werden. Auch Fristen haben sich verkürzt und es kann, anders als vorher, zu Sanktionen kommen.

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