Die Wirtschaft hat ihre Bereitschaft für weitere Energiesparmaßnahmen signalisiert, fordert dafür aber von der Bundesregierung die Rahmenbedingungen dafür. Verordnungen und Regeln zum Arbeitsschutz müssten der neuen Situation umgehend angepasst werden, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter: "Das betrifft besonders Fragen zu Raumtemperaturen - im Winter, aber auch bei der Kühlung im Sommer. Hier lässt sich viel Energie einsparen - was natürlich nicht heißt, dass unsere Beschäftigten bald im Kalten arbeiten."
Das geltende Arbeitsrecht sieht Richtwerte für Temperaturen am Arbeitsplatz vor. Demnach sollen die unteren Mindestwerte der Lufttemperatur je nach Schwere der Tätigkeit zwischen 12 und 20 Grad Celsius betragen. 12 Grad gelten für harte körperliche Arbeiten, für physisch weniger Anstrengendes sind es 17 bis 20 Grad.