München. Bis zum 6. Dezember 2016 muss Deutschland die CSR-Richtlinie der Europäischen Union (2014/95/EU) in nationales Recht umgesetzt haben. CSR steht für Corporate Social Responsibility. Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz liegt dafür bereits vor. Die EU-Vorgabe soll für mehr Transparenz in der Wirtschaft sorgen.
Mit dem Begriff CSR umschreibt die Richtlinie alle möglichen Nachhaltigkeitsthemen. Sie fordert präzise Informationen, wie Umwelt-, Arbeitnehmer- und andere soziale Belange berücksichtigt, Menschenrechte eingehalten sowie Korruption und Bestechung unterbunden werden. Ende 2014 haben das Europäische Parlament und der Rat die CSR-Richtlinie verabschiedet.
In Zukunft müssen alle kapitalmarktorientierten Konzerne mit über 500 Mitarbeitern, aber auch weitere Hersteller und Dienstleister dieser Größenordnung, welche international tätig sind und – laut Richtlinientext – von Verbrauchern wie Investoren genau beobachtet werden, in ihrer jährlichen Berichterstattung „nicht-finanzielle Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit“ öffentlich machen.
Die berichtspflichtigen Unternehmen sollen demnach schildern, mit welchen Konzepten sie sich gegen Nachhaltigkeitsrisiken absichern und anhand welcher Indikatoren sie dies überprüfen. Bei Nichtbeachtung drohen einem ersten Gesetzentwurf zufolge, den das Bundesjustizministerium im Frühjahr vorlegte, empfindliche Geldbußen. (bot/sv)