Köln. Am 30. Juni 2017 endet die Übergangszeit für die Abgabe von Meldungen nach dem Mindestlohn-, dem Arbeitnehmer-Entsende-, sowie dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz per Fax. Auf diesem Weg an die Generalzolldirektion gerichtete Meldungen kommen nicht mehr an. Auch stehen ab diesem Zeitpunkt die bekannten Vordrucke zur Abgabe einer Meldung nicht mehr zur Verfügung.
Arbeitgebern mit Sitz im Ausland und Entleihern steht für Meldungen künftig ausschließlich das elektronische Meldesystem zur Verfügung. Das Meldeportal-Mindestlohn bietet Unternehmen nach Angaben der Generalzolldirektion viele neue Möglichkeiten, Meldungen bequem und schnell abzugeben. Durch die Vergabe einer persönlichen ID erhält jede Meldung ihr eigenes Kennzeichen und kann so auch von den Beschäftigten an den Standorten genau identifiziert werden. Das Meldeportal-Mindestlohn steht in deutscher, englischer und französischer Sprache zur Verfügung. (ag)
Es kann im Internet abgerufen werden unter: www.meldeportal-mindestlohn.de