Vieles ändert sich 2023 - auch die Logistikbranche ist betroffen. Wir haben für Sie zusammengefasst, auf was Sie achten müssen.
Lieferkettengesetz
Ab 2023 gilt für Unternehmen mit mehr als 3000 Angestellten das Lieferkettengesetz, Ziel ist der Schutz der Menschenrechte in internationalen Lieferketten. Es verpflichtet die Firmen, auf Missstände beim Einkauf von Material aus dem Ausland zu reagieren.
Hilfsorganisationen und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, bei Verstößen Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten.
Lkw-Maut
Die Lastwagen-Maut auf Deutschlands Fernstraßen wird 2023 angehoben. Bei der Berechnung der Sätze werden die Kosten für Lärmbelastung und Luftverschmutzung stärker berücksichtigt.
Mehr zum Thema Lkw-Maut-Erhöhung erfahren Sie hier.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Arbeitgeber sind von 2023 an verpflichtet, am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilzunehmen.
Kranke Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind, müssen ihrem Arbeitgeber dann keine AU-Bescheinigung auf Papier mehr vorlegen, bekommen aber in der Praxis einen Ausdruck für ihre Unterlagen.
Genaueres zur digitalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und was Arbeitgeber zu beachten haben, gibt es hier.
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