Brandenburg. Ein Fahrer war innerorts mit 83 Stundenkilometern geblitzt worden. Im Verkehrszentralregister in Flensburg hatte er bereits eine Eintragung, weil er wenige Monate zuvor 29 Stundenkilometer zu schnell in einer Ortschaft erwischt worden war. Das Amtsgericht verurteilte den Mann zu zwei Monaten Fahrverbot: Einen Monat gab es für die aktuelle Tat, einen weiteren wegen der sogenannten „Wiederholer-Regelung" aus der Bußgeldkatalog-Verordnung. Nach dieser droht ein Fahrverbot, wenn jemand innerhalb eines Jahres innerorts zweimal mehr als 26 Stundenkilometer zu schnell fährt und damit „beharrlich" seine Pflichten verletzt.
Das Oberlandesgericht Brandenburg hob das Urteil auf. Wegen der aktuellen Geschwindigkeitsüberschreitung dürfe der Mann nicht mit zwei Fahrverboten belegt werden. Verstoße ein Fahrer durch sein Verhalten gegen mehrere Vorschriften des Ordnungswidrigkeitengesetzes, dürften die Rechtsfolgen grundsätzlich nicht zusammengerechnet werden. (mp)
Oberlandesgericht Brandenburg
Beschluss vom 4. Januar 2011
Aktenzeichen: 2 B 53 Ss OWi 546/10