Darmstadt. Wer auf Dienstreisen unbedingt Fußball spielen muss, ist beim Kicken nicht immer unfallversichert. Es gebe auch bei Dienstreisen keinen Versicherungsschutz rund um die Uhr, hat das Hessische Landessozialgericht nach einer Mitteilung vom 13. Juli in Darmstadt entschieden. Ein Baumarktleiter aus Nordhessen hatte sich bei einem Fußballfreundschaftsspiel am rechten Kniegelenk verletzt - auf einer zweitägigen Dienstreise.
Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, eine Verletztenrente zu bewilligen. Es liege kein Arbeitsunfall vor, da das Fußballspiel nach Abschluss der regulären Tagung stattgefunden habe. Der Mann aus dem Kreis Kassel habe somit in seiner Freizeit Fußball gespielt, das sei dem privatwirtschaftlichen Bereich zuzuordnen.
Der 49-Jährige Freizeitsportler sah das anders und klagte. Nach seiner Begründung war das Spiel eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung, es sollte die Verbundenheit unter den Betriebsangehörigen fördern. Außerdem sei die Begegnung ein fester Bestandteil des Tagungsprogramms gewesen. Dem habe er sich nicht entziehen können.
Keine Pflicht zur Teilnahme
Sowohl das Sozialgericht als auch die nächst höhere Instanz gaben der Berufsgenossenschaft Recht. Zwar habe sich der Baumarktleiter auf einer unfallversicherten Dienstreise verletzt. Versichert sei er aber nur, wenn die Aktion, bei der er zu Schaden kam, auch wesentlich mit seiner Arbeit zu tun habe. Das Fußballspiel zählte der 3. Senat nicht dazu. Der Mann sei schließlich nicht verpflichtet gewesen, an dem Spiel teilzunehmen. Die Revision wurde nicht zugelassen. (dpa)