Karlsruhe. Eine Spedition sollte Eisenbahnteile von Bremen nach Halle an der Saale transportieren. Die Ladung kam allerdings mit Brandschäden an. Während des Transports hatten die beiden vorderen Bremsen des LKW-Anhängers blockiert, die Reifen waren in Brand geraten. Das Feuer griff auf die Plane über und musste von der Feuerwehr gelöscht werden.
Die Absenderin verlangte von der Spedition Schadensersatz in Höhe von mehr als einer Million Euro. Sie warf der Spedition vor, die Reifen seien nur deshalb in Flammen aufgegangen, weil der LKW nicht ordnungsgemäß gewartet worden sei. Es läge ein sogenanntes qualifiziertes Verschulden gemäß Paragraf 345 des Handelsgesetzbuches vor, sodass die Spedition voll haften müsse.
Funktionstest verhindert unbegrenzte Haftung
Das sahen das Landgericht und das Oberlandesgericht Düsseldorf genauso. Der Bundesgerichtshof rückte die Urteile nun aber gerade: Zwar müsse die Spedition Schadensersatz leisten, aber nur bis zum gesetzlichen Haftungshöchstbetrag des Handelsgesetzbuches. Ein qualifiziertes Verschulden liege nämlich nicht bereits deshalb vor, weil die Bremsen blockiert hätten. Der Fahrer hatte vielmehr ausgesagt, er habe beim Start die Bremsen mit einem Test kontrolliert. Das reiche aus, so die Richter. (mp)
Bundesgerichtshof
Urteil vom 13. Januar 2011
Aktenzeichen: IZR 188/08