München. Seit 1. August 2021 ist das neue Transparenzregister in Kraft, und Unternehmer sind verpflichtet sich in diesem einzutragen. Wer das noch nicht getan hat, sollte dies jetzt nachholen. Darauf verweist Andreas Hintermayer, Rechtsanwalt und Steuerberater bei Ecovis in München.
Das Transparenzregister speichert zentral die Daten aller wirtschaftlich Berechtigten von fast allen Unternehmen, Vereinen oder Gesellschaften. Es zeigt, wer diese Unternehmen besitzt und kontrolliert. Das Transparenzregister gibt es seit 2017. Damit wollen die EU-Staaten Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern.
In das Transparenzregister eintragen müssen sich Aktiengesellschaften, SEs, Kommanditgesellschaften auf Aktien, GmbHs, Partnerschaftsgesellschaften, Genossenschaften und Europäische Genossenschaften, Vereine, Stiftungen, Trusts oder OHGs und KGs. Nur Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) müssen sich nicht eintragen. Der Eintrag ist kostenlos. Die Führung des Registers kostet 20,80 Euro im Jahr
Wer es dagegen versäumt, im Transparenzregister alle erforderlichen Informationen zu registrieren, dem drohen die mögliche Rückzahlung der Corona-Hilfen und empfindliche Strafen, warnt Hintermayer: „Wir sehen Bußgeldbescheide zwischen 50 und 12.000 Euro.“ Und nicht nur das: Banken und Notare nutzen immer öfter ihren automatischen Zugang zum Transparenzregister. Sie verweigern es, nicht gemeldeten Firmen etwa ein Konto zu eröffnen oder einen Grundstücksverkauf zu beurkunden. „Wer also unternehmerisch handlungsfähig bleiben möchte, sollte sich dringend registrieren“, rät Hintermayer. (eh/ste)