Brüssel. Die EU-Kommission nimmt möglicherweise rechtswidrige Staatshilfe für die Gütersparte der Deutschen Bahn unter die Lupe.
Hintergrund sei eine Beschwerde, die bei den EU-Wettbewerbshütern eingereicht worden sei, teilte die Kommission am Montag mit. „Die Maßnahmen verschaffen DB Cargo einen unangemessenen selektiven Vorteil gegenüber ihren Wettbewerber“, so die Vorwürfe. Die Hilfe ermögliche es, in Wachstum und Expansion sowie die Modernisierung der Flotte zu investieren, obwohl DB Cargo Verluste mache und weder auf die Rentabilität noch auf die Liquidität Rücksicht nehmen müsse.
Konkret gehe es etwa darum, dass die Muttergesellschaft, die bundeseigene DB AG, seit 2012 die Verluste von DB Cargo abdecke, der DB Cargo Dienstleistungen zu vorteilhaften Preisen bereitgestellt habe und teilweise Bezüge von Beamten übernehme. Nun können Deutschland und andere Beteiligte Stellungnahmen abgeben. Die Einleitung einer Untersuchung bedeutet nicht, dass die Hilfen tatsächlich gegen EU-Recht verstoßen haben.
Bahnstatement
Die Deutsche Bahn teilte am Montag auf Anfrage mit, sie werde "eng mit dem Bund und der Kommission bei der Prüfung kooperieren". Die Vorwürfe wies sie zurück: "Die DB Cargo AG hat keine wettbewerbsverzerrenden Beihilfen erhalten. Die Deutsche Bahn handelte stets im Einklang mit dem Europarecht." (ste/dpa)