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Interview zu BAG-Urteil: „Auch geringe Gehaltsunterschiede wären unzulässig“

08.03.2023 09:30 Uhr | Lesezeit: 4 min
Katrin Braas Gleiss Lutz Anwältin Arbeitsrecht
Katrin Braas, Anwältin für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Gleiss Lutz, rät im Interview dazu, zu prüfen, ob Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern nach objektiven Kriterien gerechtfertigt sind
© Foto: Gleiss Lutz

Unternehmen dürfen Beschäftigte nicht aufgrund ihres Geschlechts für gleiche Arbeit schlechter bezahlen. Im Februar entschied das BAG, dass auch das Verhandlungsgeschick in diesem Zusammenhang nicht als Grund herhalten darf. Was das für Unternehmen bedeutet, erklärt Katrin Braas, Anwältin für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Gleiss Lutz.

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Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Ein Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern darf bei gleicher Arbeit nicht mit unterschiedlichem Verhandlungsgeschick begründet werden. Was ändert sich für Unternehmen durch das Urteil?

Die Entscheidung des BAG hat eine enorme Praxisrelevanz, weil es die Vertragsfreiheit von Arbeitgebern und Beschäftigten stark einschränkt. Erhalten Frauen und Männer, wie im verhandelten Fall, bei gleicher Arbeit ein unterschiedliches Gehalt, lässt dies vermuten, dass sie aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden. Um die Vermutung zu widerlegen, müssen Arbeitgeber bei individuellen Vergütungsentscheidungen immer objektive Kriterien verwenden, die auf einem legitimen Ziel beruhen und die geeignet sind, dieses Ziel zu erreichen.

Das hat das BAG schon im Januar 2021 entschieden. Unklar war aber, welche Kriterien das Bundesarbeitsgericht akzeptiert. Nach…

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