Ab 1. Juli gilt die überarbeitete Corona-Arbeitsschutzverordnung. Das sind die neuen Regelungen für Betriebe:
- Die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern Homeoffice anzubieten, entfällt
- Die Vorgabe einer Mindestfläche von 10 m² pro Person entfällt
- Das Arbeiten in festen Teams ist nicht mehr vorgeschrieben
- Die Verpflichtung für Betriebe, ihren Mitarbeitern zweimal pro Woche einen Coronatest anzubieten, bleibt
- Abstand- und Hygieneregeln müssen weiter eingehalten werden
- Arbeitgeber sind weiter verpflichtet, betriebliche Hygienepläne zu erstellen, umzusetzen und in geeigneter Weise zugänglich zu machen
- Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten. Auch während der Pausenzeiten und in Pausenbereichen muss der Infektionsschutz gewährleistet werden
„Es geht um den Schutz der Beschäftigten, dafür haben wir die Regelungen zum Arbeitsschutz seit Beginn der Pandemie immer wieder angepasst. Die Betriebe konnten auf diese Weise offen gehalten werden. Wir brauchen auch weiterhin Kontaktbeschränkungen und regelmäßige Testangebote in den Unternehmen und Verwaltungen“, so Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales.
Kritik an Ende der Homeoffice-Pflicht
Kritik an der Abschaffung der Homeoffice-Pflicht kommt unter anderem von Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik. Sie fordert, aus der Pflicht zum Homeoffice ein Recht auf Homeoffice zu machen: „Mit Homeoffice gab es monatelang guten Infektionsschutz in der Arbeitswelt, der auf sehr einfache Art funktioniert hat. Doch die Pflicht dazu lässt die Bundesregierung jetzt einfach zum 30. Juni auslaufen, anstatt sich um eine gute Anschlussregelung zu kümmern.“
Die neuen Regelungen treten ab 1. Juli in Kraft und gelten vorerst bis einschließlich 10. September 2021. (ir)