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Halter des Zugfahrzeugs haftet

24.03.2020 16:46 Uhr
Unfall, Stau, Faltdreieck
Wer haftet im Falle eines Unfalls? Der Halter des Gespanns oder der Halter der Zugmaschine?
© Foto: Oskar Eyb/ImageBroker/picture-alliance

Wenn bei einem Unfall Zugfahrzeug und Hänger unterschiedlicher Halter beteiligt sind, soll künftig der Halter des Zugfahrzeugs haften. Es gibt aber eine Ausnahme.

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Berlin. Die Bundesregierung will Rechtssicherheit bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr schaffen. Das berichtet der News-Dienst „Heute im Bundestag“. Kommt es zu einem Verkehrsunfall mit einem Gespann aus Anhänger und Zugfahrzeug, bei dem die Fahrzeuge unterschiedliche Halter haben, soll künftig grundsätzlich der Halter des Zugfahrzeugs haften. Wie in dem Gesetzesentwurf vorgesehen ist, soll es aber eine Ausnahme geben, wenn der Anhänger bei dem Unfall gefahrenerhöhend gewirkt hat. Dann kann auch der Halter des Anhängers haftbar sein. Die neue Regel läuft unter dem Paragrafen 19 StVG.

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#Verkehrsrecht

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