Berlin. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) schafft in der Corona-Krise weitere Erleichterungen für den Güterverkehr, um die Versorgung der Bevölkerung in Deutschland zu sichern. Er hat am vergangenen Freitag mit den Ländern sowohl die Aufhebung des Lkw-Fahrverbots an Sonn- und Feiertagen abgestimmt, als auch eine Lockerung der Lenk- und Ruhezeiten von Lkw-Fahrern sowie der Kabotage für die nächsten Wochen beschlossen.
Bei den Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer von leichten und schweren Nutzfahrzeugen zur Güterbeförderung gilt ab sofort: Die tägliche Lenkzeit darf höchstens fünfmal in der Woche auf zehn Stunden verlängert werden. Ein Fahrer kann zwei aufeinanderfolgende reduzierte wöchentliche Ruhezeiten einlegen, sofern er in vier jeweils aufeinanderfolgenden Wochen mindestens vier wöchentliche Ruhezeiten einlegt, von denen mindestens zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten sein müssen.
Diese Lockerung der Sozialvorschriften soll bis zum 17. April 2020 für den Transport ausgewählter Waren gelten. Das gehören unter anderem Treibstoff, medizinische Produkte, und Lebens- und Futtermittel. Die Ausnahme darf ausschließlich unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werden, dass die Verkehrssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Verkehrsunternehmer muss gleichwohl vor Fahrantritt prüfen, ob der Fahrer in der Lage ist, die vorgesehene Beförderung durchzuführen.
Kabotage-Lockerung nur für bestimmte Waren
Zudem sind deutsche Kontrollbehörden angehalten, güterverkehrsrechtliche Verstöße gegen die Genehmigungspflicht und Kabotage-Vorschriften bis zum 30. September 2020 nicht zu bestrafen. Laut dem Erlass zur innerstaatlichen Beförderung gebietsfremder EU-Unternehmer sollen das Bundesamt für Güterverkehr und die Polizei wegen der Corona-Krise beim Transport wichtiger Waren wie Treibstoff, medizinischen Produkte und Lebensmittel beide Augen zudrücken. Allerdings seien weiterhin die Vorschriften zu den zulässigen Maßen und Gewichten von Lkw, zur Ladungssicherung sowie zur Entsendung von Fahrern zu beachten.
Die deutschen Nachbarländer hat Scheuer nach eigenen Angaben aufgefordert, an den Grenzübergängen auf Autobahnen eine gesonderte Spur für den Güterverkehr für den Transport von Waren aus dem Bereich der medizinischen Versorgung und des täglichen Bedarfs einzurichten. Dieses Vorgehen hatte die EU-Kommission in der vergangenen Woche vorgeschlagen und mit allen Mitgliedstaaten besprochen. Sein Ministerium habe die Länder darüber hinaus gebeten, Versorgung, Verpflegung an den Rastanlagen an den Autobahnen zu gewährleisten. Ein ähnlicher Appel war von der Autohofvereinigung VEDA gekommen. (ag)
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